Rechtsanwalt und Notar |
Armin E. Husung |
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Hinweis gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)
Alle in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland) sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Für die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt gelten die Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Soweit die Bezeichnung als Fachanwalt für ein bezeichnetes Gebiet geführt wird gelten zudem die Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU.
Für die Berufstätigkeit als Notar gelten die Bestimmungen der Bundesnotarordnung (BnotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Richtlinien der Notarkammern, die Dienstordnung für Notare (DONot), die Kostenordnung (KostO), sowie der Europäische Standeskodex.
Weitere Berufspflichten der Notare ergeben sich aus speziellen Gesetzen, die hier nicht abschließend anzuführen sind. Solche Regelungen sind nicht dem notariellen Berufsrecht im engeren Sinne zuzurechnen. Dies betrifft - um nur einige Beispiele zu nennen - etwa steuerliche Mitteilungspflichten, Auskunfts- und Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz sowie bspw. Anzeigepflichten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte können Sie einsehen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsregeln” (http://www.brak.de/seiten/06.php).
Die berufsrechtlichen Regelungen der Notare finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer in der Rubrik „Berufsrecht” (http://www.bnotk.de/Berufsrecht/Ueberblick.Berufsrecht.html).
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